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Aus den Archiven in Landshut - Übernahmebrief des Schabmannspergerhofes 7. Dez. 1757
Einsagbrief
Zu wissen seye hiermit: das auf zeitliches Absterben Catherina Jacoben Schabmannsperger Zu Schabmannsperg hiesigen Pfleggerichts Eheweibs seelig. deren mit Ihrem erstbe- Nannten Ehemann bishero besessens Schab Mannsperger Gütt , welches ain .. dem Löbl. Collgiat Stift Altenötting , Stift Ein gruntbahrer ganzer Hof und ihr Schabmannspergerin allein verleibrecht Gewesen ist , würklich heimgefallig Worden , und obschon gedachter ver Wittibter Schabmannsperger beim Löbl. Capitl für Ihm : umb 2 neue Leibs- Gerechtigheiten das bittliche ansuechen Gethan , So hat er aber wegen All zuhohen Anschlags solcher Gerechtig- Keiten nit zu Handen kommen Können , sondern den auftrag er Halten, das Gült zuraumben , dero wegen dan er sich Schabmannsperger Mit seinem Vieh und Nahrung in des Stall unwissend wohin : auf und davon Gemacht , und das Gütt mit dem ange- Pautem Winterstandt , und dem im Stadl noch ungetroschenen gewest heurigen Gedrait , stehend gelassen , zu mallen aber hierauf gedachtes Capitel dies haimbfällig worden Schabmanns berger Gütt , von Grundherrschafts wegen widerrumben zu bemaiern ge- trachtet : solches auch anunn Phillipen Sendlinger ledig Pauern Sohn von Reyspach Gericht Neuötting mit dem ange- pauten Wünterstand... und dem in Stadl ungedroschen gewesten Gedreit Stroh und Gingst umb 550 Fl. auf Laibrecht für Ihme : und seines angehendes Eheweib Leibs Lebenlang verkauft , und solchen Kauf dem alhiesigsten Pfleggericht vermög dess unterm 11.September : obhin erthailten attestatis behörig infincurirt : also hat mann von Gerichts : und Vogt obrigkeits wegen diesen neuen Gütts Majr auf besagtes Schabmannsperger Gütt hiermit ein sezen : und vor eines hiesigen Gerichts undertahnen bestätigen wollen , doch derge- stalten , das derselbe schuldig sein solle die von werckh gezogenen Schabmannsperger für heuer im Ausstand gelassenen Steuern Anlagen und andere Gerichts gebühr- müssen von denen noch im Stadl vor Handtenen Getraidern zubezahlen und Abzuführen , unter Obrigkeit licher Handtglibs abstattung: am 7 Dez. AD 1757
Zeugen Herr Petere Caius Josef Stockinger und Herr Johann Gotthard Probst beide ghert (Procurators)
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